Menschenrechte

Die Rechte von Frauen, Kindern, indigenen Gruppen oder Völkern, aber auch Geflüchteten und MigrantInnen werden besonders oft und schwer verletzt. In Zeiten der Globalisierung haben international agierende Unternehmen starken Einfluss auf das Leben von lokalen oder regionalen Gemeinschaften, können jedoch wegen unzureichender nationaler Gesetze oder enger Beziehungen zu den Regierungen häufig nicht von Betroffenen zur Rechenschaft gezogen werden. Obwohl internationales Recht sich auf die Verpflichtung von Staaten beruft, die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten, befreit dies Unternehmen nicht von ihrer Pflicht, eigenständig Verantwortung für die durch ihre Aktivitäten entstandenen Menschenrechtsverstöße zu übernehmen. Dies betrifft ebenfalls die Verletzung von Menschenrechten durch Geschäftspartner und Zulieferer.

Um eine Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und auszuschließen, müssen Banken daher klare Richtlinien verfolgen. Die Geschäftstätigkeiten der Banken dürfen keine Unternehmen, Staaten, Projekte oder Aktivitäten unterstützen, die Menschenrechtsverletzungen verursachen. Der Fair Finance Guide Deutschland ist deshalb der Ansicht, dass Banken eine klare Ausschlussliste festlegen sollten, die Kunden, Projekte und Staaten enthält, mit denen keine Geschäfte erwünscht sind. Als Grundlage hierfür dienen Verträge, internationale Normen und Standards.

Um die Menschenrechte angemessen in die Geschäftspraxis einzubeziehen, sollten Ausschlusslisten folgende Kriterien zugrunde liegen:

  • Unternehmen müssen besondere Rücksicht auf die Rechte von gefährdeten Gruppen (Frauen, Kinder, indigene Völker, Migranten) nehmen.
  • Unternehmen müssen internationales Völkerrecht respektieren und dürfen keine Siedlungen in besetzten Gebieten ermöglichen.
  • Unternehmen müssen Menschenrechtsverletzungen auch bei ihren Zulieferern ausschließen und entsprechende Mechanismen einrichten, um deren Einhaltung zu überwachen oder geeignete Maßnahmen bei Verstößen zu ergreifen.
  • Unternehmen müssen einen Beschwerdemechanismus einrichten, der für alle Interessengruppen offensteht, welche sich durch die Aktivitäten des Unternehmens negativ beeinflusst fühlen.